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Samstag, 5. März 2011 - 10:08 Uhr
Umgang mit der LV 34 “Gegen Mobbing” in Niedersachsen

Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Frau Ministerin Özkan( 03.03.2011): Die LV 34 steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen - wie die anderen LASI-Veröffentlichungen auch - im Internet und in Papierform zur Verfügung. Die LV 34 dient, wie Ihnen bereits durch den Vorsitzenden des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Herrn Röddecke mit geteilt, als Hilfestellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Gewerbeaufsichtsländer. Einer speziellen Dienstanweisung zur Anwendung der LASI-Veröffentlichungen bedarf es zum Erreichen dieses Zieles nicht.

Aus all dem ergibt sich auch, dass die Anwendung der LASI-Veröffentlichungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter nicht nur möglich ist, sondern, soweit sie zutreffend sind und dies zweckmäßig ist, auch gewünscht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Pemp

Samstag, 5. März 2011 - 10:06 Uhr
Umsetzung der LASI-Veröffentlichung LV 34 „Gegen Mobbing“ im Land Sachsen-Anhalt

Sehr geehrter Herr May,

im Zusammenhang mit Ihrer berechtigten Anfrage zur Anwendung bzw. Umsetzung der LASI-Veröffentlichung LV 34 „Gegen Mobbing“ im Land Sachsen-Anhalt hatten Sie bereits E-Mail-Kontakt mit Frau Richter-Grünewald aus dem Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.

Es freut mich natürlich, dass Sie unsere Außendarstellung kritisch betrachten und wir so die Chance haben, uns positiv zu verändern.
Nach der kurzen Rückinformation von Frau Richter-Grünewald waren dann Ihrerseits noch einige Fragen offen. Da Frau Richter-Grünewald als Dezernatsleiterin „Informationsmanagement“ für die IuK-Technik und die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich zeichnet, aber Ihre fachlichen, inhaltlichen Fragestellungen in meine Zuständigkeit fallen, werde ich hiermit versuchen, Ihnen eine hoffentlich befriedigende Antwort zu geben.

Der Fachbereich 5 „Arbeitsschutz“ des Landesamtes für Verbraucherschutz ist im Land Sachsen-Anhalt die Behörde, die umfassend die Gesetze und Verordnungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie des technischen Verbraucherschutzes einschließlich des sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes vollzieht.

In diesem Zusammenhang werden uns als Behörde im Rahmen der Rechtsgebundenheit z. B. unter Anwendung des Opportunitätsprinzips, Ermessenspielräume eingeräumt. Zur Ausfüllung dieser Ermessensspielräume dienen u. a. auch die LASI-Leitfäden. Insoweit werden Leitfäden/Leitlinien nicht in Dienstanweisungen übersetzt, sondern stehen den Vollzugsbeamten/Bediensteten als s. g. Handlungsmuster zur Verfügung, nach denen sie sich im Einzelfall richten können und sollen. Der einzelne Vollzugsbeamte/Bedienstete kann auch jederzeit von den Vorgaben der Leitfäden/Leitlinien abweichen, wenn der Einzelfall das gebietet oder sinnvoll erscheinen lässt.
Zum Thema „Mobbing“ wurden unsere Mitarbeiter umfänglich geschult, um den zu betreuenden Betrieben/Institutionen präventiv Hinweise geben zu können und ggf. bei Anhaltspunkten für das Auftreten von Mobbing Hilfestellung anzubieten.

Nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Laux


Landesamt für Verbraucherschutz
Leiter des Fachbereiches 5 - Arbeitsschutz
Kühnauer Straße 70
06846 Dessau-Roßlau

Samstag, 5. März 2011 - 10:04 Uhr
Umsetzung LV Mobbing in Brandenburg‏

Dienstag, 1. März 2011: Sehr geehrter Herr May, mittels einer E- Mail-Anfrage baten Sie um Auskunft, inwieweit die LASI-Veröffentlichung 34 "Gegen Mobbing" wie die anderen 35 derzeit aktuellen LASI-Veröffentlichungen im Land Brandenburg verbindlich umgesetzt werden, ob es hierzu verbindliche Dienstanweisungen gibt, welche Handlungsanleitungen des LASI als Dienstanweisungen umgesetzt werden und ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die LASI-Handlungsanweisungen auch ohne besondere Dienstanweisungen die LV umsetzen oder anwenden dürfen.

Die LASI-Veröffentlichungen dienen dazu, die Methoden und Verfahrensweisen in der Aufsichtstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder im Sinne eines gleichwertigen Vollzugs des Bundesrechts in den Ländern abzustimmen.

Die LV 34 "Gegen Mobbing" wie die anderen LASI- Veröffentlichungen werden demzufolge im Land Brandenburg als Hilfestellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des hiesigen Landesamtes für Arbeitsschutz (LAS) beim Vollzug des Arbeitsschutzrechts in den Betrieben genutzt. Eine entsprechende Abstimmung erfolgt in den Dienstberatungen zwischen der Fachaufsicht im Ministerium und der Leitung des LAS. Diesbezügliche Informationen werden im Rahmen entsprechender Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen an die Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten des LAS herangetragen. Diese setzen die die Inhalte der LV als Handlungsanleitungen in den Betrieben um. Gesonderter Dienstanweisungen zur Umsetzung der LASI-Veröffentlichungen bedarf es zusätzlich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ernst-Friedrich Pernack


Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen
und Familie des Landes Brandenburg
Ref. 36 - Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit, Produktsicherheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam

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